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Tierkörpersammelstelle / Konfiskatraum

Tote Tiere ab einem Körpergewicht von 10 kg dürfen nicht beerdigt werden. Sie müssen von Gesetzes wegen in einer Kadaversammelstelle (Konfiskatraum) entsorgt werden.
Beim Konfiskatraum handelt es sich um einen gekühlten Raum, der zur Zwischenlagerung von Tierkadavern dient.
Auf dem Areal der KEBG/ZASE befindet sich eine solche Sammelstelle. Bitte beachten Sie, dass die toten Tiere durch Sie im Konfiskatraum in die Container gelegt werden müssen und dass keine Registrierung erfolgt.

Zuständigkeit
Aktuell ist die Gemeinde Subingen (Bauverwaltung 032 613 20 21) für Betrieb und Unterhalt verantwortlich. Die Entsorgung wird im Auftrag des Kantons durch die GZM Extraktionswerk in Lyss sichergestellt.

Anfahrt auf Google Maps

Standort

Tierkörpersammelstelle / Konfiskatraum
Emmenspitz
4528 Zuchwil

Öffnungszeiten

ist täglich geöffnet (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen). Bei geschlossenem Haupttor wenden Sie sich bitte via Telefon (Gegensprechanlage) an den Schichtführer der KEBAG.
Konfiskatraum