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Abmeldung bei Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen via eUmzug oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen.)

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. 

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier!

 

Wegzug ins Ausland

Schweizerbürger/innen und ausländische Staatsangehörige mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit der Steuerverwaltung Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige haben bei einem Wegzug ins Ausland den Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle abzugeben.

Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen.

Bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz ist eine Abmeldung unter Bekanntgabe der genauen Adresse am Schalter der Einwohnerkontrolle nötig. Der Heimatschein (Schriften) wird Ihnen ausgehändigt, damit Sie sich im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anmelden können.

Weitere Informationen für den Wegzug ins Ausland finden Sie hier!

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