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Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliche Anfrage hin oder via Online-Schalter Namen, Vornamen, Adresse, Datum des Zu- und Wegzugs und Geburtsdatum einer Einzelperson bekannt.
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse schriftlich glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.