Inhalt
Ortsplanungsrevision
Ortsplanung und ihre Ziele
Die Ortsplanung bestimmt das Leben in unserem Dorf mit. Sie gibt vor, wo wir wohnen, arbeiten, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut und wo nicht gebaut werden darf. Eine Revision der Ortsplanung erfolgt etwa alle 10 – 15 Jahre. Die letzte Ortsplanungsrevision von Luterbach wurde im Jahr 2002 abgeschlossen.
Oberstes Ziel der Raumplanung ist es, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Die bebaubare Fläche in der Schweiz ist begrenzt. Die Bauzone soll sich nicht stetig auf Kosten von Landwirtschaft und Landschaft ausdehnen. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung und der Flächenverbrauch pro Kopf steigt. Wie lässt sich dieser vermeintliche Widerspruch lösen? Das neue Raumplanungsgesetz fokussiert auf die Siedlungsentwicklung nach innen und begrenzt das Siedlungsgebiet auf den heutigen Stand. Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit diesen Herausforderungen auseinandergesetzt.
Zeitlicher Ablauf der Revisionserarbeitung
Im Jahr 2018 wurden Grundlagen- und Öffentlichkeitsarbeiten zur Ortsplanungsrevision geleistet. Von 2019 bis 2021 wurden die Planentwürfe ausgearbeitet und die Bau- und Zonenvorschriften angepasst. An seiner Sitzung im Dezember 2021 beschloss der Gemeinderat die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkung der Planung.
Im Auftrag des Gemeinderates wurden bestimmte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bereits direkt angegangen und über spezielle, sie betreffende Änderungen vorinformiert. Mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 25. August 2022 fand der Auftakt zur Mitwirkung für die Gesamtbevölkerung statt. Im Zeitraum vom 29. August bis 30. September lagen die Entwurfsdokumente zur Ortsplanung im Gemeindehaus zur Einsicht auf und standen zum Download bereit. Die Möglichkeit zur Mitwirkung wurde bis zum Ablauf der Eingabefrist am 30. September 2022 durch die Bevölkerung rege genutzt.
Im Anschluss an die Mitwirkungsphase wurden die eingegangenen Beiträge sowie die Resultate der kantonalen Vorprüfung ausgewertet und der Entwurf der Ortsplanungsrevision entsprechend überarbeitet und ergänzt. Zudem wurde ein Mitwirkungsbericht erstellt, welcher sämtliche Beiträge aufführt und die durch den Gemeinderat beschlossenen Anpassungen der Revisionsunterlagen aufzeigt. Dieser Mitwirkungsbericht wurde den Mitwirkenden zur Orientierung zugestellt. Die bereinigten Unterlagen der Ortsplanungsrevision sind im Herbst 2024 dem Amt für Raumplanung zur 2. Vorprüfung / Nachkontrolle eingereicht worden. Die Ergebnisse der abschliessenden kantonalen Vorprüfung mit Hinweisen, Empfehlungen und Vorbehalten wurden weitestgehend in die Ortsplanungsrevision eingearbeitet.
Dementsprechend erfolgte vom 28. August bis zum 29. September 2025 die öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision Luterbach. Während der Auflage haben mehrere direkt Betroffene von ihrem Einspracherecht Gebrauch gemacht.
Im Nachgang zur 1. öffentlichen Auflage hat der Gemeinderat entschieden, auf gewisse Einsprachen einzugehen und Anpassungen vorzunehmen. Aufgrund dieser Anpassung ist eine zweite öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision erforderlich.
2. Öffentliche Planauflage vom 6. März 2026 bis 7. April 2026
Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Januar 2026 werden die Änderungen gegenüber der 1. Auflage in den nachfolgend aufgeführten Nutzungsplänen und im Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
· Änderungen Gesamt- und Schutzplan
· Änderungen Bauzonenplan
· Änderungen Erschliessungsplan
· Änderungen Lärmempfindlichkeitsplan
· Änderungen Zonenreglement
Orientierend können zudem die weiteren Unterlagen der Ortsplanungsrevision eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden).
Einsichtnahme
Auflagezeit: vom 6. März 2026 bis 7. April 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Luterbach, Hauptstrasse 20, 4542 Luterbach (während den ordentlichen Öffnungszeiten)
Sämtliche Unterlagen können zudem über die Verlinkungen unten heruntergeladen werden.
Einsprachen
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannten Planänderungen besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Die Einsprachen sind an den Gemeinderat Luterbach, Hauptstrasse 20, Postfach 6, 4542 Luterbach zu richten.
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Luterbach Hauptstrasse 20 4542 Luterbach
Auflagezeit
06.03.2026 – 07.04.2026
Dokumente zum Download
Änderungsdokumente
· Änderungen Gesamt- und Schutzplan
· Änderungen Bauzonenplan
· Änderungen Erschliessungsplan
· Änderungen Lärmempfindlichkeitsplan
· Änderungen Zonenreglement
· Ergänzender Raumplanungsbericht – Darstellung der Änderungen gegenüber der 1. Auflage
Pläne der Ortsplanungsrevision
· Gesamt- und Schutzplan
· Bauzonenplan
· Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien, kantonalen Gewässerbaulinien und Waldfeststellung
· Naturgefahrenplan
· Lärmempfindlichkeitsplan
Reglemente der Ortsplanungsrevision
· Zonenreglement
Weitere Unterlagen der Ortsplanungsrevision
· Raumplanungsbericht gem. Art. 47 RPV
· Mitwirkungsbericht
· Waldfeststellungspläne
· Naturinventar und -Konzept
· Naturinventarplan
| Jürg Nussbaumer | Reto Affolter |
| Gemeinderat | Ortsplaner Luterbach |
| Ressort Planung und Umwelt | Teilhaber WAM Planer Ingenieure AG |
| Planungskommission | Bereichsleiter Raum Verkehr Umwelt |
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