Inhalt
Gemeinderat
Legislatur 2025 / 2029
Aufgaben
Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtssetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere die Tätigkeiten der Gemeinde zu planen und zu koordinieren, Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen, den Vollzug der Gemeindeverversammlungsbeschlüsse und die an der Urne gefassten Beschlüsse zu gewährleisten und den Beitritt und Austritt zu Organisationen mit politischen Zielsetzungen, ausgenommen Zweckverbände, zu klären.
Mitglieder
Der Gemeinderat zählt 19 Mitglieder:
6 Mitglieder Die Mitte
4 Mitglieder FdP
5 Mitglieder SVP
4 Mitglieder SP
Einberufung der Sitzungen
Der Gemeinderat wird von der Gemeindepräsidentin einberufen, so oft die Geschäfte es erfordern. Die Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, wobei in begründeten Einzelfällen bestimmte Traktanden ausnahmsweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden können.
Die Befugnisse und Finanzkompetenz sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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