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Ortsplanungsrevision

Ortsplanung und ihre Ziele

Die Ortsplanung bestimmt das Leben in unserem Dorf mit. Sie gibt vor, wo wir wohnen, arbeiten, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Technisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut und wo nicht gebaut werden darf. Eine Revision der Ortsplanung erfolgt etwa alle 10 – 15 Jahre. Die letzte Ortsplanungsrevision von Luterbach wurde im Jahr 2002 abgeschlossen.

Oberstes Ziel der Raumplanung ist es, mit dem Boden haushälterisch umzugehen. Die bebaubare Fläche in der Schweiz ist begrenzt. Die Bauzone soll sich nicht stetig auf Kosten von Landwirtschaft und Landschaft ausdehnen. Gleichzeitig wächst die Bevölkerung und der Flächenverbrauch pro Kopf steigt. Wie lässt sich dieser vermeintliche Widerspruch lösen? Das neue Raumplanungsgesetz fokussiert auf die Siedlungsentwicklung nach innen und begrenzt das Siedlungsgebiet auf den heutigen Stand. Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen.

Zeitlicher Ablauf der Revisionserarbeitung
Im Jahr 2018 wurden Grundlagen- und Öffentlichkeitsarbeiten zur Ortsplanungsrevision geleistet. Von 2019 bis 2021 wurden die Planentwürfe ausgearbeitet und die Bau- und Zonenvorschriften angepasst. An seiner Sitzung im Dezember 2021 beschloss der Gemeinderat die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkung der Planung.

Im Auftrag des Gemeinderates wurden bestimmte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bereits direkt angegangen und über spezielle, sie betreffende Änderungen vorinformiert. Mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 25. August 2022 fand der Auftakt zur Mitwirkung für die Gesamtbevölkerung statt. Im Zeitraum vom 29. August bis 30. September lagen die Entwurfsdokumente zur Ortsplanung im Gemeindehaus zur Einsicht auf und standen zum Download bereit. Die Möglichkeit zur Mitwirkung wurde bis zum Ablauf der Eingabefrist am 30. September 2022 durch die Bevölkerung rege genutzt.

Im Anschluss an die Mitwirkungsphase wurden die eingegangenen Beiträge sowie die Resultate der kantonalen Vorprüfung ausgewertet und der Entwurf der Ortsplanungsrevision entsprechend überarbeitet und ergänzt. Zudem wurde ein Mitwirkungsbericht erstellt, welcher sämtliche Beiträge aufführt und die durch den Gemeinderat beschlossenen Anpassungen der Revisionsunterlagen aufzeigt. Dieser Mitwirkungsbericht wurde den Mitwirkenden mittlerweile zur Orientierung zugestellt. Die bereinigten Unterlagen der Ortsplanungsrevision sind im Herbst 2024 dem Amt für Raumplanung zur 2. Vorprüfung/Nachkontrolle eingereicht worden. Die Ergebnisse der abschliessendn kantonalen Vorprüfung mit Hinweisen, Empfehlugen und Vorbehalten wurden weitestgehend in die Ortsplanungsrevsion eingearbeitet. Dementsprechend kann nun die öffentliche Auflage durchgeführt werden. 

Öffentliche Planauflage vom 28. August 2025 bis 29. September 2025

Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2025 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

  • Gesamt- und Schutzplan
  • Bauzonenplan
  • Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien, kantonalen Gewässerbaulinien und Waldfeststellung
  • Naturgefahrenplan
  • Lärmempfindlichkeitsplan
  • Zonenreglement

Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Raumplanungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Synopse zum Zonenreglement
  • Übersichtsplan der Erschliessung
  • Waldfeststellungspläne
  • Naturinventar und -konzept 2018 (Bericht und Anhang)
  • Naturinventar 2018 (Plan)

Einsichtnahme
Auflagezeit:
vom 28. August bis 29. September 2025

Auflageort: Gemeindeverwaltung Luterbach, Hauptstrasse 20, 4542 Luterbach (während den ordentlichen Öffnungszeiten)

Sämtliche Unterlagen können hier heruntergeladen werden.

Einsprachen
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

  • Gesamtrevision der Ortsplanung Luterbach:
    Gemeinderat Luterbach, Hauptstrasse 20, Postfach 6, 4542 Luterbach
  • Kantonale Gewässerbaulinien sowie kantonale Gewässerunterhaltsbaulinien:
    Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
  • Waldgrenzen gemäss Art. 13 WaG und § 3 WaG SO:
    Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn

 

Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Luterbach
Hauptstrasse 20
4542 Luterbach

 

Auflagezeit
28.08.2025 – 29.09.2025
 

Jürg Nussbaumer Reto Affolter
Gemeinderat Ortsplaner Luterbach
Ressort Planung und Umwelt Teilhaber WAM Planer Ingenieure AG
Planungskommission Bereichsleiter Raum Verkehr Umwelt

 

Links

WAM Planer und Ingenieure AG

Amt für Raumplanung