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Anlassbewilligung

Die Einwohnergemeinde Luterbach ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Die Gemeindeschreiberei, zusätzlich die Bauverwaltung bei Grossanlässen, ist Leitbehörde für die Bewilligung von Freinächten gemäss § 21 Abs. 3 WAG sowie gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen gemäss § 100 WAG.

Sie prüft und bewilligt oder lehnt das Gesuch mittels Verfügung ab. Eine allfällige Beschwerde ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.

Bitte beachten Sie vor der Einreichung der Gesuchunterlagen folgende Bestimmungen:

- Werden an der Veranstaltung alkoholische Getränke verkauft oder abgegeben, ist die/der
  Veranstaltende verpflichtet, Massnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzes zu treffen.
  Weitere Informationen und Hilfsmittel finden Sie unter www.jugendschutzsolothurn.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder
  unten in den Dokumenten.

- Für Kleinlotterien gelten spezielle RegelungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Weitere Informationen unten bei den   
  Dokumenten. 

- Veranstaltungen mit einem elektroakustisch erzeugten oder verstärkten Schall mit einem
  Schallpegel von über 93 dB sowie der Einsatz von Laseranlagen müssen gemäss Schall-
  und Laserverordnung (SLV; SR 814.49) beim Amt für Umwelt Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.gemeldet werden. 

- Für Veranstaltungen im Wald muss ein separates Gesuch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.via Amt für Wald, Jagd und
  Fischerei eingereicht werden. Ist für die Veranstaltung ein gastwirtschaftlicher Betrieb
  vorgesehen, so muss zusätzlich ein Gesuch bei der Gemeinde eingereicht werden. Der
  Entscheid vom AWJF ist zwingend beizulegen. Beachten Sie das Merkblatt AWJF unter
  Dokumente.

- Bestimmungen beim Gebrauch von FlüssiggasanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

- Für Anlässe im Uferpark braucht es vorgängig zwingend die Zustimmung des
  Hochbauamts Kanton Solothurn mit Nutzungsvereinbarung. 
  
Anschliessend können Sie bei uns ein Anlassgesuch stellen. Diesem ist die
  Nutzungsvereinbarung beizufügen.

Zugehörige Objekte

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Gesuchsformular Anlassbewilligung (PDF, 181 kB) Download 0 Gesuchsformular Anlassbewilligung
Merkblatt Anlassbewilligung (PDF, 110 kB) Download 1 Merkblatt Anlassbewilligung
Anlässe Sicherheits- und Verkehrskonzept Checkliste für Veranstalter (PDF, 398 kB) Download 2 Anlässe Sicherheits- und Verkehrskonzept Checkliste für Veranstalter
Merkblatt bewilligungsfreie Kleinspiele (PDF, 84 kB) Download 3 Merkblatt bewilligungsfreie Kleinspiele
Merkblatt bewilligungsfreie Lottos Tombolas (PDF, 232 kB) Download 4 Merkblatt bewilligungsfreie Lottos Tombolas
Merkblatt Checkliste SGV Brandsschutz (PDF, 119 kB) Download 5 Merkblatt Checkliste SGV Brandsschutz
Merkblatt Führen von Restauratsbetrieben, Feste und Anlässen 2026 (PDF, 189 kB) Download 6 Merkblatt Führen von Restauratsbetrieben, Feste und Anlässen 2026
Merkblatt Handel mit Waffen (PDF, 159 kB) Download 7 Merkblatt Handel mit Waffen
Merkblatt Jugendschutz Leitfaden für Veranstaltende Jugenschutz (PDF, 285 kB) Download 8 Merkblatt Jugendschutz Leitfaden für Veranstaltende Jugenschutz
Merkblatt öffentliche Filmvorführungen (PDF, 168 kB) Download 9 Merkblatt öffentliche Filmvorführungen
Merkblatt Veranstaltungen im Wald (PDF, 282 kB) Download 10 Merkblatt Veranstaltungen im Wald
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