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Beglaubigung
Der Gemeindeschreiber und weiter in der Gemeindeordnung bezeichnete Personen haben die Befugnis Ihre Unterschrift oder zum Beispiel eine Kopie zu beglaubigen. Melden Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 032 681 32 66 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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