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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

easyvote
easyvote ist ein schweizweit anerkannter neutraler und transparenter Akteur bei der Förderung der politischen Partizipation von jungen Erwachsenen.

  1. Einerseits stärkt easyvote das politische Interesse und die Bürgerpflicht. Dies geschieht durch die Förderung von Gesprächen sowie die Verbreitung von Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und konkreten politischen Themen.

  2. Andererseits will easyvote die Überforderung, die oft im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen auftritt, abbauen. Dies geschieht mit einfachen und neutralen Abstimmungs- und Wahlinformationen sowie mit politischer Bildung.

Urne Öffnungszeiten

Das Wahllokal befindet sich beim Eingang des Primarschulhauses und ist am Wahlsonntag von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post ist darauf zu achten, dass das Zustellkuvert spätestens am Freitag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung angelangt ist.

Bei Einwurf des Zustellkuverts in den speziell gekennzeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung muss dies bis spätestens Samstag 24.00 Uhr vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag erfolgen.

Urnenstandort

Eingang Primarschulhaus, Turnhallenstrasse 2, 4542 Luterbach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.

  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel (bitte nicht trennen) in das 2. Fach ohne Fenster des Zustellkuverts.

  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in das 1. Fach mit Fenster des Zustellkuverts, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Kleben Sie das Kuvert zu.

  4. Sie können das Zustellkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde spätestens am Abstimmungssamstag bis 24.00 Uhr einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Zustellkuvert benützt wird

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt

  • das Zustellkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält

  • das Zustellkuvert mit Kennzeichen versehen ist