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Steuerfuss

Die Erhebung der Gemeindesteuer erfolgt nach dem kantonalen Steuergesetz.
Als Basis dient die einfache Staatssteuer (100 %) der definitiven Veranlagung. Der Steuerfuss für die Gemeindesteuer wird jeweils an der letzten Gemeindeversammlung vom Jahr bestimmt und gilt für das folgende Jahr.
Die Zinssätze für Voraus-, Rückerstattungs- und Verzugszinse werden alljährlich vom Findanzdepartement in Solothurn übernommen.

Für die Erhebung der Kirchensteuer ist die einfache Staatssteuer (100 %) der definitiven Veranlagung massgebend.
Die Kirchensteuer wird in Prozenten der einfachen Staatssteuer (100 %) erhoben.

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