Inhalt

Winterdienst

Winterdienst auf Gemeindestrassen
Ziel des Winterdienstes ist es, die Verkehrsgefahren mit geeigneten Mitteln, auf möglichst umweltschonende Weise, zu verringern. Der eingeschränkte Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs. Obwohl wir alles daransetzen, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dem Winter mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen „weissen“ und „glatten“ Tagen unsere Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Öffentliches Strassen- und Fusswegnetz in Luterbach

Kantonsstrassen * ca.  6.5 km
Gemeindestrassen ca. 17.5 km
Trottoirs ca. 12.5 km

* Für die Kantonsstrassen (Zuchwilstrasse / Jurastrasse / Lachen Rütti Strasse / Wilihofstrasse / Deitingenstrasse / Derendingenstrasse) ist das Kreisbauamt I in Zuchwil zuständig 032 627 79 79.

Die Gemeindestrassen und Trottoirs können mit max. 3 Schneepflügen bearbeitet werden. Bitte haben sie Verständnis, wenn wir nicht überall gleichzeitig und sofort die notwendigen Arbeiten vornehmen können.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

  • Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen, Quartierstrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt werden (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.
  • Die Hauptstrassen und die Sammelstrassen mit öffentlichem Verkehr haben Priorität.
  • Die Verpflichtung für einen dauerhaften 24h-Einsatz kann nicht erwartet werden. Zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr wird keine Schneeräumung durchgeführt.
  • Auf Wander- und Waldwegen werden keine Winterdienstarbeiten ausgeführt. Das Begehen erfolgt somit auf eigenes Risiko.

Pflügen
Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegen, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen
Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz: So viel nie nötig, so wenig wie möglich!

Splitten
Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber, wenn Salzknappheit herrscht.

Handräumung
Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schachtabläufen eingesetzt.

Privater Unterhalt
Der Grundeigentümer ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees vom öffentlichen Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke sind zu dulden. Für die Beseitigung der so entstandenen Längs Walme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

Freihalten der Strasse für Not- und Öffentliche-Dienste
Unsere Strassen und öffentliche Plätze sind teilweise mit Autos überstellt, leider auch im Winter. Notdienste, wie Polizei und Feuerwehr, sowie Dienstleistungen, die das öffentliche Leben betreffen wie Bus, Kehrichtabfuhr oder der Winterdienst sind vom freihalten des Straßennetzes abhängig. Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug rechtzeitig von den Strassen und Plätzen zu entfernen.

Haftungsfragen
Die Gemeinde haftet für den Unterhalt der Gemeindestrassen und Trottoirs. Sie kann bei Unfällen haftbar gemacht werden, wenn eine geschädigte Person nachweisen kann, dass die Gemeinde ihre Unterhaltspflicht stark vernachlässigt hat. Alle beteiligten sind aber verpflichtet, das Verhalten den äusseren Gegebenheiten sinnvoll anzupassen. Wer beispielsweise mit Sommerreifen nicht rechtzeitig anhalten kann, weil Schneematsch auf der Strasse liegt, kann die Gemeinde kaum auf Schadenersatz einklagen. Auch Velofahrer und Fussgänger müssen sich auf winterliche Strassenverhältnisse einstellen und sich entsprechend ausrüsten und schützen.

Zum Schluss noch dies…
Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:

  • Kinder möchten endlich Schlitteln,
  • Trottoirbenützer wünschen ein sicheres schnee- und eisfreies Trottoir,
  • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz ankommen,
  • usw.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie aber daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen der Bauverwalter Bernd Schultis gerne zur Verfügung.

Winterdienst

Zugehörige Objekte

Name
Info Winterdienst Download 0 Info Winterdienst
Polizeireglement Download 1 Polizeireglement
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt