Inhalt
Beglaubigung
Der Gemeindeschreiber und weiter in der Gemeindeordnung bezeichnete Personen haben die Befugnis Ihre Unterschrift oder zum Beispiel eine Kopie zu beglaubigen. Während den Schalteröffnungszeiten können Sie es spontan versuchen, wenn Sie auf sicher gehen wollen, vereinbaren Sie einen Termin.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 681 32 66 | Kontaktformular |
| Name | Download |
|---|