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Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf? Wer ohne seinen gesetzlichen Wohnsitz in Luterbach aufzugeben in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nimmt, hat dies der Einwohnerkontrolle Luterbach innert vierzehn Tagen zu melden. Für die Anmeldung bei der Aufenthaltsgemeinde wird zudem eine Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt benötigt.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 21.20
inkl. Versandkosten CHF 1.20

Bemerkung

Bitte füllen Sie das folgende Online-Formular aus und geben Sie die genaue Aufenthaltsadresse an. Bitte vermerken Sie, an welche Adresse die Bescheinigung gesendet werden soll.

Verfahren

Nach Erhalt Ihres Online-Formulars werden wir Ihnen die Bescheinigung ausstellen und per A-Post zusenden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.