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Hundesteuer

Hundewesen – Melde- und Registrierungspflichten

Digitale ePetCard

Seit Januar 2026 wurde die bisherige physische PetCard durch die digitale ePetCard in der animundo-App ersetzt. Hundehaltende können ihre Haustierdaten direkt in der App einsehen und verwalten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Meldeprozesse in der Hundedatenbank AMICUS bleiben unverändert.

  • Die ePetCard dient als digitale Ausweislösung für Ihren Hund.

  • Pflichtmeldungen wie Weitergabe, Übernahme oder Tod eines Hundes können neu bequem über die animundo-App vorgenommen werden.

Meldepflicht

Seit dem 1. Januar 2007 besteht in der Schweiz für alle Hunde – unabhängig von Alter – eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in der Hundedatenbank AMICUS.

Ist ein Hund nach dem 1. April älter als 3 Monate oder wird neu erworben, muss dies innert 14 Tagen der Einwohnergemeinde gemeldet werden.
Sämtliche Änderungen (z. B. Tod des Hundes, Besitzerwechsel), welche nicht über AMICUS gemeldet werden, sind der Gemeinde mitzuteilen.
Halterinnen und Halter, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Bewilligungspflichtige Hunderassen

Für folgende Hunderassen ist gemäss Beschluss des Regierungsrates eine Haltebewilligung des kantonalen Veterinärdienstes erforderlich:

Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.

Diese Hunde dürfen nur angeschafft werden, wenn sie aus einer einwandfreien und anerkannten Zucht stammen.

Erforderliche Unterlagen für das Hunde-Gemeinderegister

Für die Führung des Hunde-Gemeinderegisters benötigen wir folgende Angaben:

  • Name, Vorname und Adresse der Hundehalterin bzw. des Hundehalters

  • Mikrochip- oder Tätowierungsnummer inkl. Registrierungsnachweis (ANIS/AMICUS)

  • Genaue Rasse (bei Mischlingen: Rasse der Elterntiere)

  • Geburtsdatum des Hundes

  • Bestätigung bei Einsatzhunden (z. B. Polizei, Militär, Blindenhunde)

  • Bei bewilligungspflichtigen Rassen: kantonale Bewilligungsnummer

Hundesteuer

  • CHF 90.– Gemeinde

  • CHF 35.– Kanton

  • Total CHF 125.– pro Kalenderjahr

Zur Begleichung der Hundesteuer 2026 werden Sie eine Rechnung erhalten.
Bei nicht bezahlen der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Ist ein Hund nach dem 1. April 2026 3 Monate alt oder wird neu erworben, ist dies innert 14 Tagen zu melden. Sämtliche Änderungen (verstorben, Besitzerwechsel etc.), welche nicht Amicus gemeldet werden/wurden, müssen Sie uns mitteilen. Hundehalter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Wir danken für Ihre fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht.

Gleichzeitig möchten wir Sie noch auf die Erneuerung der Haftpflichtversicherung
aufmerksam machen. Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherung.

Haftpflichtversicherung:

§7 Im Hundegesetz in § 7 Abs. 2 sind Hundehaltenden verpflichtet, bei der Anmeldung den Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 10 abgeschlossen ist. 
   
§10 Der Halter oder die Halterin hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt. 

Wichtige Links
Amicus - die nationale Datenbank für HundeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst, HundeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

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Begleitschreiben Hundesteuer 2026 (PDF, 82 kB) Download 0 Begleitschreiben Hundesteuer 2026
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