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Anlassbewilligung
Die Gemeindeschreiberei, zusätzlich die Bauverwaltung bei Grossanlässen, ist Leitbehörde für die Bewilligung von Freinächten gemäss § 21 Abs. 3 WAG sowie gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen gemäss § 100 WAG.
Sie prüft und bewilligt oder lehnt das Gesuch mittels Verfügung ab. Eine allfällige Beschwerde ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.
Bitte beachten Sie vor der Einreichung der Gesuchunterlagen folgende Bestimmungen:
- Für Kleinlotterien gelten spezielle Regelungen. Weitere Informationen unten bei den
Dokumenten.
- Veranstaltungen mit einem elektroakustisch erzeugten oder verstärkten Schall mit einem
Schallpegel von über 93 dB sowie der Einsatz von Laseranlagen müssen gemäss Schall-
und Laserverordnung (SLV; SR 814.49) beim Amt für Umwelt gemeldet werden.
- Für Veranstaltungen im Wald muss ein separates Gesuch via Amt für Wald, Jagd und
Fischerei eingereicht werden.
- Beim Gebrauch von Flüssiggasanlagen beachten Sie bitte die separaten Bestimmungen bei
den Dokumenten.
- Für Anlässe im Uferpark braucht es vorgängig zwingend die Zustimmung des
Hochbauamts Kanton Solothurn mit Nutzungsvereinbarung.
Anschliessend können Sie bei uns ein Anlassgesuch stellen. Diesem ist die
Nutzungsvereinbarung beizufügen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 032 681 32 66 | Kontaktformular |
Name | Download |
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